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Die Fasttage und Fastenzeiten der orthodoxen Kirche

 
 

Den Berg Athos zu besuchen heißt nicht allein, eine uns fremde, wilde, mediterrane Landschaft zu betreten oder eine uns nie nahe gebrachte Form der Gottesverehrung zu erleben, sondern heißt vor allem auch mit ungewöhnlichen Speisen und einer bei uns nicht praktizierten Verbindung von Gebet und Mahlzeiten konfrontiert zu werden. Vor allem die strikt eingehaltenen Fastenzeiten und die auf den ersten Blick komplizierten Regeln, was wann gegessen und getrunken werden darf, verursachen beim konsumorientierten, globalisierten und pluralistischen Weltmenschen leicht ein Magengrimmen, doch wenn es ihm gelingt auch an diesem zentralen Punkt mönchischen Lebens Anteil zu nehmen, Schokolade und etwaige Fleischbüchsen im Rucksack zu lassen, dann hat er den ersten Schritt vom Touristen zum Pilger gemacht. Wer sich ein wenig auf das, was ihn erwartet einstellen möchte, kann sich an folgender Aufstellung orientieren. Bitte die Zeitverschiebungen des Julianischen Kalenders beachten! Vgl. hierzu auch die Seite "Feiertage"

Besonders hier scheint der Hinweis wichtig, daß ich bei Schäden aller Art (v. a. gastrointestinaler Art), die beim Leser dieser Seite auf Grund etwaiger Fehler meinerseits entstehen, nicht haften kann!

 
     
 

1. Fastenzeit vor Weihnachten (Nistía ton Christougénnon)

 
 

Dauer: 15. November bis 24. Dezember

 
 

verboten: Fleisch, Milchprodukte, Fisch; Mittwoch/Freitag auch Öl und Wein

 
 

Ausnahmen: Samstag/Sonntag 21. November bis 12. Dezember Fisch erlaubt

2. Große 40tägige Fastenzeit (Megali Tessarakostí)

 
 

Dauer: Katharí Deftéra ("Rosenmontag") bis Megálo Sávato (Karsamstag)

 
 

verboten: Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Öl, Wein

 
 

Ausnahmen: Samstag/Sonntag (aber nicht Karsamstag) Öl und Wein erlaubt; 25.März (Mariä Verkündigung) Fisch erlaubt

3. Apostelfasten (Nistía ton agion apostólon)

 
 

Dauer: Montag nach Allerheiligen (=2. Montag nach Pfingstsonntag) bis 28. Juni (Vorabend zu Peter und Paul)

 
 

verboten: Fleisch, Milchprodukte, Fisch; Mittwoch/Freitag auch Öl und Wein

 
 

Ausnahmen: Samstag/Sonntag Fisch erlaubt

4. Fasten zu Ehren der Allheiligen Gottesmutter (Nistía tis Panagias)

 
 

Dauer: 1. bis 14. August

 
 

verboten: Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Öl, Wein

 
 

Ausnahmen: Samstag/Sonntag Öl und Wein erlaubt; 6. August (Verklärung Christi) Fisch erlaubt

5. zusätzliche Fasttage

 
 

alle Mittwoche und Freitage des Jahres; in strengen Gemeinschaften auch alle Montage

 
 

sowie: 5. Januar (Vorabend Epiphanias), 29. August (Enthauptung Johannes des Täufers) 14. September (Kreuzerhöhung), 24. Dezember (Heiligabend)

 
 

verboten: Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Öl, Wein

 
 

Ausnahmen: wenn Feiertage auf Samstag/Sonntag fallen, ist Öl und Wein erlaubt

6. Fastenfreie Zeiten

 
 

a) Die Woche nach Ostern

 
 

b) Die Woche nach Pfingsten (Pfingstsonntag bis Allerheiligen)

 
 

c) In der Woche vor dem sog. Käsesonntag sind erlaubt: Käse, Eier, Fisch

Zum Beginn und zum Ende (?) der großen Fastenzeit wird es durchaus auch praktiziert, daß sich Mönche jeweils drei Tage lang jeglicher Nahrungs- und Wasseraufnahme enthalten. Andererseits ist es auch üblich, daß in Kellien, in denen man sich weniger dem kontemplativem Leben hingibt, sondern durch harte landwirtschaftliche Arbeit das tägliche Brot verdient, die eine oder andere Fastenregel durch den Geronda, den Vorsteher der jeweiligen Gemeinschaft, etwas gelockert wird.

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